Das Drei-Säulen-System in der Schweiz ist ein Konzept der Altersvorsorge, das aus drei Säulen besteht und das Ziel hat, die finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu gewährleisten. Die drei Säulen sind:
Die erste Säule ist die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Die AHV ist ein umlagefinanziertes System, das von allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird. Sie stellt eine Grundrente dar und garantiert eine finanzielle Absicherung im Alter.
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG). Die BVG ist ein obligatorisches System der betrieblichen Altersvorsorge und wird durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Sie dient dazu, das Einkommen, das über die AHV hinausgeht, zu ergänzen. Die BVG bietet Rentenleistungen und Invaliditätsversicherung.
Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Diese Säule ist freiwillig und ermöglicht es den Menschen, zusätzliches Kapital anzusparen, um ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand weiter zu erhöhen. Es gibt zwei Arten der privaten Vorsorge, nämlich die gebundene Vorsorge (Säule 3a), bei der es um steuervergünstigte Spar- und Anlagemöglichkeiten geht, und die freie Vorsorge (Säule 3b), bei der keine bestimmten Anforderungen oder Beschränkungen gelten.
Das Drei-Säulen-System in der Schweiz zielt darauf ab, eine ausgewogene Altersvorsorge zu schaffen, bei der die finanziellen Belastungen auf mehrere Ebenen verteilt sind und die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen berücksichtigt werden.
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